OLG Koblenz - Urteil vom 26.06.2003
5 U 62/03
Normen:
BGB § 459 (a.F.) ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 1380

Mängel der Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw

OLG Koblenz, Urteil vom 26.06.2003 - Aktenzeichen 5 U 62/03

DRsp Nr. 2004/14979

Mängel der Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw

»1. Die Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw ist nicht fehlerhaft, wenn die Temperaturen an verschiedenen Luftaustrittöffnungen bei bestimmten Einstellungen erheblich voneinander abweichen (hier: überhitzter Fußraum). 2. Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten eines bestimmten Fahrzeugtyps sind keine Mängel, solange die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.«

Normenkette:

BGB § 459 (a.F.) ;
Fundstellen
NJW-RR 2003, 1380