OLG Celle - Urteil vom 28.08.2002
9 U 74/02
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2002, 300
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 421/01

Maßgeblichkeit von Ortsrecht für die Verkehrssicherungspflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen

OLG Celle, Urteil vom 28.08.2002 - Aktenzeichen 9 U 74/02

DRsp Nr. 2004/7996

Maßgeblichkeit von Ortsrecht für die Verkehrssicherungspflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen

Maßgeblich für den Beginn der Räumpflicht bei winterlichen Witterungsverhältnissen ist das Verkehrsbedürfnis und nicht abweichendes Ortsrecht.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ;

Gründe:

Auf die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung wird verwiesen, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.

Der Kläger meint, dass das Ländgericht zu Unrecht auf die zeitliche Grenze der Räumpflicht in der gemeindlichen Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung abgestellt habe. Dies ergebe sich jedenfalls aus § 3 Abs. 5 dieser Verordnung. Hierzu behauptet er erstmals im Berufungsverfahren, dass Ursache seines Sturzes eine unter dem Schnee gelegene Eisdecke gewesen sei.

Die Beklagte verteidigt unter Wiederholung ihres bisherigen Vortrages die angefochtene Entscheidung.

II.

1. Die Berufung ist unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein Anspruch wegen der Verletzung einer der Beklagten obliegenden Verkehrssicherungspflicht zu.