Maßstab für fehlerfreien Zustand eines gekauften neuen Kraftfahrzeugs
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.01.2000 - Aktenzeichen 2/23 O 307/98
DRsp Nr. 2003/16691
Maßstab für fehlerfreien Zustand eines gekauften neuen Kraftfahrzeugs
1. Mangels abweichender Vereinbarungen ist Maßstab für fehlerfreien Zustand eines gekauften neuen Kraftfahrzeugs eine "normale, den Käuferbenutzungsgepflogenheiten entsprechende" Beschaffenheit.2. In diesem Sinne bilden Vordersitze, die sich bei Benutzung durch einen mit 95 kg nicht unüblich korpulenten Käufer verbiegen, einen haftungsbegründenden Fahrzeugmangel.