LG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.01.2000
2/23 O 307/98
Normen:
BGB § 459 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)490a-b
DAR 2000, 313

Maßstab für fehlerfreien Zustand eines gekauften neuen Kraftfahrzeugs

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.01.2000 - Aktenzeichen 2/23 O 307/98

DRsp Nr. 2003/16691

Maßstab für fehlerfreien Zustand eines gekauften neuen Kraftfahrzeugs

1. Mangels abweichender Vereinbarungen ist Maßstab für fehlerfreien Zustand eines gekauften neuen Kraftfahrzeugs eine "normale, den Käuferbenutzungsgepflogenheiten entsprechende" Beschaffenheit. 2. In diesem Sinne bilden Vordersitze, die sich bei Benutzung durch einen mit 95 kg nicht unüblich korpulenten Käufer verbiegen, einen haftungsbegründenden Fahrzeugmangel.

Normenkette:

BGB § 459 ;
Fundstellen
DRsp I(130)490a-b
DAR 2000, 313