Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Gegenstand des Rechtsstreits ist ein von der Beklagten angeordnetes eingeschränktes Haltverbot.
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