Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 22.04.2016 gegen die Entscheidung des Landratsamts Konstanz vom 22.03.2016 wird hinsichtlich der Nrn. 1 und 2 dieser Entscheidung wiederhergestellt sowie hinsichtlich der Nrn. 4 und 5 angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.
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