OLG Saarbrücken - Teilurteil vom 10.01.2024
5 U 26/23
Normen:
VVG § 7 Abs. 4; BGB § 195;
Fundstellen:
r+s 2024, 214
NJW-RR 2024, 387
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 246/21

Mitteilung der Höhe der Beitragsanpassungen für die vergangenen Jahre unter Benennung der jeweiligen Tarife; Verjährung von Auskunftsansprüchen nach der allgemeinen Verjährungsfrist

OLG Saarbrücken, Teilurteil vom 10.01.2024 - Aktenzeichen 5 U 26/23

DRsp Nr. 2024/3900

Mitteilung der Höhe der Beitragsanpassungen für die vergangenen Jahre unter Benennung der jeweiligen Tarife; Verjährung von Auskunftsansprüchen nach der allgemeinen Verjährungsfrist

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Februar 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 246/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels betreffend die Abweisung der Klage auf Freistellung von außergerichtlichen anwaltlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.054,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit aufgehoben, soweit es zum Nachteil des Klägers ergangen ist:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerseite Auskunft über alle Beitragsanpassungen zu erteilen, die die Beklagte in dem zwischen den Parteien geschlossenen Krankheitskostenversicherungsvertrag in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 zur Versicherungsnummer ... vorgenommen hat und hierzu geeignete Unterlagen zur Verfügung zu stellen, in denen mindestens die folgenden Angaben enthalten sind:

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Die Höhe der Beitragsanpassungen für die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 unter Benennung der jeweiligen Tarife im Versicherungsverhältnis der Klägerseite,

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