OLG Saarbrücken - Urteil vom 28.08.2001
4 U 90/01-22
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
MDR 2002, 392
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 153/99

Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2001 - Aktenzeichen 4 U 90/01-22

DRsp Nr. 2003/11315

Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers

»Der Vorwurf, sich als Beifahrer einem alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrzeugführer anvertraut zu haben, ist nur dann gerechtfertigt, wenn der verletzte Fahrzeuginsasse die Fahruntüchtigkeit des Fahrers gekannt hat oder zumindest hätte erkennen können.«

Normenkette:

BGB § 254 ;

Entscheidungsgründe:

I.