Die Klägerin fordert von der Beklagten Versicherungsleistungen aus einer Vollkaskoversicherung für eine Pkw Porsche, den sie für 82.669,99 DM und weitere 2.486,-- DM für zusätzliche Lackierungskosten gekauft hatte.
Der Zeuge Z. zeigte am 2. März 1981 bei der Polizei an, daß das Fahrzeug gestohlen worden sei. Er erklärte, das Fahrzeug sei vom 28. Februar 1981 bis zum 2. März 1981 in der Tiefgarage im A.-Hochhaus in M. abgestellt gewesen und nicht mehr auffindbar.
Die Beklagte bestreitet, daß das Fahrzeug gestohlen worden sei. Sie hat vorgebracht:
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