I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs der Marke Ford Focus und beruft sich in diesem Zusammenhang auf dessen Mangelhaftigkeit. Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt wird Bezug genommen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils.
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