OLG Brandenburg - Urteil vom 03.04.2008
12 U 188/07
Normen:
BGB § 434 Abs. 1 ; BGB § 437 Nr. 1 ; BGB § 439 Abs. 1 ; BGB § 476 ;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 13.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 111/06

Nachweispflicht des Käufers zum Vorhandensein eines Mangels zum Übergabezeitpunkt bei Fehlerauftritt erst nach 6 Monaten

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - Aktenzeichen 12 U 188/07

DRsp Nr. 2008/10387

Nachweispflicht des Käufers zum Vorhandensein eines Mangels zum Übergabezeitpunkt bei Fehlerauftritt erst nach 6 Monaten

Ein Nacherfüllungsanspruch auf Lieferung eines mangelfreien Neuwagens besteht nicht, wenn ein erst kurz vor Ende der zweijährigen Gewährleistungsfrist im Display des Fahrzeugs angezeigter Getriebeschaden nicht eindeutig auf eine bereits im Übergabezeitraum vorhandene Fehlerursache zurückzuführen ist. Die Nachweispflicht hierfür trifft den Käufer, wenn der Mangel erst nach der 6-Monatsfrist des § 476 BGB aufgetreten ist.

Normenkette:

BGB § 434 Abs. 1 ; BGB § 437 Nr. 1 ; BGB § 439 Abs. 1 ; BGB § 476 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs der Marke Ford Focus und beruft sich in diesem Zusammenhang auf dessen Mangelhaftigkeit. Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sachverhalt wird Bezug genommen auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils.