Der Kläger kaufte bei dem beklagten Autohaus, einer Audi-Werksvertretung, einen am 21.09.1999 übergebenen und gleichzeitig bezahlten Neuwagen Audi A 6 Quattro V 6 TDI 2,5 l Tiptronik Automatik, zum Preise von DM 82.449,04 (= EURO 42.155,52). Die Klage geht auf Wandelung dieses Kaufvertrages.
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