Autor: Weingran |
Eine Entschädigung für die entgangene Nutzung des Unfallfahrzeugs wird in den Niederlanden nicht geleistet. Das betrifft die private Nutzung des Fahrzeugs. Bei einer gewerblichen Nutzung (Taxi, Transporter, Kundendienstfahrzeug usw.) kann dagegen verlangt werden, dass der konkret entstandene Vermögensschaden ersetzt wird.
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