Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme einer Erntehelferin auf einem Wagen mit Strohballen
BGH, Urteil vom 12.01.1988 - Aktenzeichen VI ZR 158/87
DRsp Nr. 1992/2715
Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme einer Erntehelferin auf einem Wagen mit Strohballen
»Zu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit bei der Verursachung eines Unfalls durch verkehrswidriges Verhalten (hier: Mitnahme einer Erntehelferin auf einem Wagen mit Strohballen in einer Höhe von 3,70 m).«
Die klagende Berufsgenossenschaft verlangt von den Beklagten nach § 640RVO Ersatz der Aufwendungen, die sie für die bei ihr gegen Arbeitsunfall versicherte Frau Barbara M. erbracht hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.