OLG Celle - Beschluss vom 13.03.2007 (322 Ss 46/07 (Owiz)) - DRsp Nr. 2007/10654
OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2007 - Aktenzeichen 322 Ss 46/07 (Owiz)
DRsp Nr. 2007/10654
»Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist - jedenfalls bei einer nicht dem Anwendungsbereich des § 209SGB VII unterfallenden Fahrt und ohne zusätzliche Herbeiführung eines von der Rechtsordnung missbilligten Erfolges - weder nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 22StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert.«