OLG Celle - Beschluß vom 27.09.1985 (2 Ss (OWi) 266/85) - DRsp Nr. 1994/8430
OLG Celle, Beschluß vom 27.09.1985 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 266/85
DRsp Nr. 1994/8430
In Fällen außergewöhnlicher Härte oder ganz besonderer, das innere oder äußere Handlungsbild beherrschender Umstände, ist von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen oder ein eingeschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreichend.