OLG Celle - Urteil vom 22.05.2003
14 U 221/02
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 15.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 104/95

OLG Celle - Urteil vom 22.05.2003 (14 U 221/02) - DRsp Nr. 2011/8066

OLG Celle, Urteil vom 22.05.2003 - Aktenzeichen 14 U 221/02

DRsp Nr. 2011/8066

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. August 2002 verkündete Schlussurteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagten zu 1 und 3 die unter 1. des Tenors des angefochtenen Urteils ausgeurteilte monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 400 DM (= 204,52 EUR) seit dem 1. August 1997 an den Kläger zu zahlen haben.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten des Berufungsverfahrens durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Wert der Beschwer des Klägers übersteigt 20.000 EUR.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 88.964,79 EUR (= 174.000 DM).

Gründe:

I.