OLG Düsseldorf - Beschluß vom 07.01.1988 (5 Ss 460/87 - 3/88 I) - DRsp Nr. 1994/9098
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 07.01.1988 - Aktenzeichen 5 Ss 460/87 - 3/88 I
DRsp Nr. 1994/9098
»Trotz Erfüllung des Tatbestandes des § 316StGB kann die Entziehung der Fahrerlaubnis entbehrlich sein, wenn der Täter sein Kraftfahrzeug nur ein kurzes Stück bewegt hat, um einen verkehrsstörenden Zustand zu beseitigen.«