Das Amtsgericht hat gegen die Betroffene wegen fahrlässigen Nichtbeachtens des Rotlichts gemäß §§ 24 StVG, 37 , 49Abs. 2 eine Geldbuße von 250,00 DM sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt. Ihre Rechtsbeschwerde, mit der die Betroffene die Verletzung materiellen Rechts rügt, hat zum Rechtsfolgenausspruch Erfolg. Im übrigen ist sie unbegründet.
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