OLG Düsseldorf - Beschluß vom 21.07.1998
5 Ss (OWi) 238/98
Normen:
StVG § 25 Abs. 2a Satz 1;
Fundstellen:
VerkMitt 1999, 14

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 21.07.1998 (5 Ss (OWi) 238/98) - DRsp Nr. 1999/5599

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 21.07.1998 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 238/98

DRsp Nr. 1999/5599

Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung vor, daß das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft, so hat die Verwaltungsbehörde oder das Gericht diese Anordnung zu treffen. Ein Ermessen, ob diese Vorschrift angewendet wird oder nicht, steht der Verwaltungsbehörde oder dem Gericht nicht zu.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 2a Satz 1;
Fundstellen
VerkMitt 1999, 14