OLG Frankfurt/Main - 05.10.1995 (12 U 181/94) - DRsp Nr. 1997/1648
OLG Frankfurt/Main, vom 05.10.1995 - Aktenzeichen 12 U 181/94
DRsp Nr. 1997/1648
Inhalt und Grenzen der Schadensgeringhaltungspflicht eines Handwerkers, dessen Arbeits-/Erwerbsfähigkeit verletzungsbedingt um 20 % reduziert ist und der gleichwohl im gewünschten Beruf (als Fliesenleger) berufstätig sein will und kann.Insoweit muß der Betroffene seinen Einsatz in diesem Beruf den verletzungsbedingten physischen Einschränkungen anpassen und insbesondere körperlich extreme Belastungen meiden.