Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Betroffenen mit Urteil vom 16. Oktober 2002 wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 300,- EURO verurteilt und ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt.
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