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Rechtsprechung
1988
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 09.06.1988
3 Ss 195/88
Normen:
StGB
§
316
;
Fundstellen:
ZfS 1989, 140
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 09.06.1988 (3 Ss 195/88) - DRsp Nr. 1994/9738
OLG Frankfurt/Main,
Beschluß
vom 09.06.1988
- Aktenzeichen 3 Ss 195/88
DRsp Nr. 1994/9738
Ein Blutalkoholgehalt von 2,5 o/oo zur Tatzeit vermag allein eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit nach §
316
StGB
zu rechtfertigen.
Normenkette:
StGB
§
316
;
Hinweise:
Vgl. auch OLG Celle ZfS 1988, 296.
Fundstellen
ZfS 1989, 140
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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