1. Wo an Schilderbrücken über Autobahnen fahrstreifengegliederte Vorwegweiser angebracht sind, darf rechts überholt werden.2. Das gilt nicht für das Überholen eines Fahrzeugs, das auf einem benachbarten Fahrstreifen für dieselbe Fahrtrichtung fährt. Es gilt auch nicht, wenn rechts überholt wird, um nach dem Überholen auf den Fahrstreifen des Überholten überzuwechseln.