OLG Hamburg - Urteil vom 17.05.1974 (2 Ss 48/74) - DRsp Nr. 1994/10166
OLG Hamburg, Urteil vom 17.05.1974 - Aktenzeichen 2 Ss 48/74
DRsp Nr. 1994/10166
Bei der Ermittlung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration durch Rückrechnung vom Blutentnahmewert dürfen die beiden ersten Stunden nach Trinkende nicht von der Rückrechnung ausgenommen werden, wenn zur Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Zurechnungsfähigkeit) mit dem höchstmöglichen Abbauwert zurückgerechnet wird.