Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Staatskasse zu tragen, die der Betroffenen auch die ihr entstandenen notwendigen Auslagen zu ersetzen hat.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|