OLG Hamm - Beschluß vom 14.03.1991 (3 Ss OWi 1170/90) - DRsp Nr. 1994/10526
OLG Hamm, Beschluß vom 14.03.1991 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1170/90
DRsp Nr. 1994/10526
Die Feststellung, daß der Betroffene sich einer beharrlichen Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, entbindet das Gericht nicht von der zusätzlichen Prüfung, ob der erzieherische Erfolg, den Betroffenen nachdrücklich auf seine Pflichten als Verkehrsteilnehmer hinzuweisen, nicht auch mit einer empfindlichen Geldbuße erreicht werden kann.