I.
Der Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein hat mit Bußgeldbescheid vom 17. September 2002 gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 100,00 EURO festgesetzt. Den hiergegen gerichteten Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht mit Urteil vom 27. Mai 2003 nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen. In den Urteilsgründen wird hierzu ausgeführt:
"Der Betroffene, der von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen im Termin nicht entbunden wurde, ist in dem heutigen Termin zur Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung ausgeblieben."
Aus der rekonstruierten Akte (die am 08. April 2003 dem Verteidiger des Betroffenen zur Akteneinsicht übersandte Originalakte ist aus nicht geklärten Gründen in Verlust geraten) ergibt sich hierzu Folgendes:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|