OLG Karlsruhe - Beschluß vom 23.12.1998
3 Ss 209/98
Normen:
StGB § 316 Abs. 1, §21; StPO § 261 ;
Fundstellen:
NZV 1999, 301

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 23.12.1998 (3 Ss 209/98) - DRsp Nr. 1999/10667

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.12.1998 - Aktenzeichen 3 Ss 209/98

DRsp Nr. 1999/10667

1. Allein aus der Höhe der BAK kann und darf nicht ohne weiteres auf eine vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung geschlossen werden. 2. Es widerspricht allgemein medizinischen Erfahrungen, das Vorhandensein ausreichender Kritikfähigkeit aus Feststellungen abzuleiten, die zum Zeitpunkt der Blutentnahme getroffen wurden. 3. Stützt das Gericht seine Überzeugung an der Tatverwirklichung auf das Verhalten des Angeklagten gegenüber den ihn ergreifenden Polizeibeamten, so kann dieses nur durch Zeugenaussagen der betreffenden Polizeibeamten in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Es kann demgegenüber nicht darauf gestützt werden, daß entsprechende Vermerke im Polizeibericht fehlen.

Normenkette:

StGB § 316 Abs. 1, §21; StPO § 261 ;
Fundstellen
NZV 1999, 301