»... Der Betroff. befuhr .. mit einem Pkw die A-Straße. Er traf an einer Ampel die Zeugin B und den Zeugen C, beide Schulkameraden. ... Die beiden Heranwachsenden klappten den nicht verschlossenen Kofferraumdeckel auf und setzten sich in den Kofferraum, wobei die Beine hinaushingen. Der Betroff. verließ seinen Pkw und forderte die beiden unter Hinweis auf eine mögliche Gefährdung auf, den Pkw zu verlassen. Beide erwiderten sinngemäß, ihnen passiere schon nichts und wenn, dann gehe das auf ihre eigene Gefahr. In dieser Form setzte der Betroff. seine Fahrt im Stop-and-go-Verkehr etwa 150 m fort. ... [Diese] Feststellungen tragen die Verurteilung wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO, nicht jedoch wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO.
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