OLG Köln - Beschluß vom 18.09.1998 (Ss 328/98) - DRsp Nr. 1999/2652
OLG Köln, Beschluß vom 18.09.1998 - Aktenzeichen Ss 328/98
DRsp Nr. 1999/2652
»Der Hinweis, daß auch "eine Verurteilung nach § 323aStGB in Betracht" kommt, genügt selbst bei Anklage wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr den Anforderungen des § 265 Abs. 1StPO nicht, wenn der Angeklagte wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt wird.«