Das Amtsgericht Eschweiler hat durch Urteil vom 2. März 1998 gegen die Betroffene wegen fahrlässiger Nichtbeachtung des Rotlichts nach §§ 37, 49 StVO, § 24 StVG, Nr.34.2 BKatV eine Geldbuße von 250,- DM festgesetzt und ihr für die Dauer von einem Monat untersagt, Kraftfahrzeuge aller Art zu führen.
Es hat zum Tatgeschehen folgendes festgestellt:
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