OLG Köln - Urteil vom 09.11.1989 (7 U 64/89) - DRsp Nr. 1992/9576
OLG Köln, Urteil vom 09.11.1989 - Aktenzeichen 7 U 64/89
DRsp Nr. 1992/9576
Der Unfallgeschädigte, dem der Kfz-Vermieter auf entsprechende Erkundigung hin die Möglichkeit eines - im Vergleich zum gewählten - günstigeren (Pauschal-)Mietwagentarifs verschweigt, muß sich nicht ohne weiteres einen Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht vorwerfen lassen.