OLG Köln - Urteil vom 28.02.1991 (5 U 99/90) - DRsp Nr. 1994/12275
OLG Köln, Urteil vom 28.02.1991 - Aktenzeichen 5 U 99/90
DRsp Nr. 1994/12275
Der Versicherer wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug einem Dritten überläßt, ohne sich dessen Führerschein vorlegen zu lassen, obwohl er weiß, daß dem Dritten bereits einmal die Fahrerlaubnis wegen eines Trunkenheitsdelikts entzogen worden ist und er auch weiterhin zur Trunkenheit neigt.