OLG Naumburg - Beschluß vom 24.08.1998 (1 Ss (B) 155/98) - DRsp Nr. 1999/5641
OLG Naumburg, Beschluß vom 24.08.1998 - Aktenzeichen 1 Ss (B) 155/98
DRsp Nr. 1999/5641
1. Tilgungsreife VZR-Eintragungen dürfen dem Betroffenen nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden. 2. Den Urteilsgründen muß zu entnehmen sein, ob sich der Tatrichter der Möglichkeit bewußt war, gem. § 2 Abs. 4BKatV von der Verhängung eines Fahrverbots bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße abzusehen.