I.
Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16.01.2001 wurde die Unterbringung des Beschuldigten R F in einem psychiatriscnen Krankenhaus angeordnet. Zugleich wurde die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt. Zugrunde lag, daß der Verurteilte, der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt ist, am 28.01.2000 nach einer Auseinandersetzung mit seiner Bekannten, diese mit der flachen Hand ins Gesicht schlug und sich weigerte, die Wohnung von Frau zu verlassen. Als die Geschädigte daraufhin zu einer Nachbarin flüchtete, um die Polizei zu verständigen, zündete der Verurteilte in der Wohnung von Frau die sich in einem Mehrfamilienhaus befindet, den Vorhang über der Wohnzimmertüre an, um die Wohnung zu zerstören. Das Feuer, das sich in der gesamten Wohnung ausbreitete, konnte durch die Polizei gelöscht werden.
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