Die Berufung ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat das Rechtsmittel aber keinen Erfolg.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Klage zu Recht mit der Begründung abgewiesen, das nach §
Die hiergegen von der Klägerin vorgebrachten Argumente überzeugen den Senat nicht davon, daß auf Seiten der Beklagten ein für den Unfall ursächlich gewordenes Fehlverhalten vorgelegen hat, das deren (Mit-) Haftung nach §§
Im einzelnen gilt folgendes:
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