OLG Saarbrücken - Beschluß vom 10.07.1991 (Ss (B) 32/91) - DRsp Nr. 1997/1228
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10.07.1991 - Aktenzeichen Ss (B) 32/91
DRsp Nr. 1997/1228
1. Aus der Formulierung von § 2BKatV folgt, daß die Anordnung eines Fahrverbots bei bestimmten Verkehrsverstößen zur Regel werden sollte. Dies ist auch zulässig, da die Grenze des gem. § 25StVG eingeräumten Rechtsfolgeermessens erhalten bleibt.2. Es ist nicht zu beanstanden, wenn in einem Fall der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes (Abstand von nur rd. 6,50 m über eine Strecke von mindestens 300 m bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h) eine grobe Pflichtverletzung angenommen und ein Fahrverbot verhängt wird.