OLG Stuttgart - Beschluß vom 25.11.1998 (5 Ss 675/98) - DRsp Nr. 1999/10032
OLG Stuttgart, Beschluß vom 25.11.1998 - Aktenzeichen 5 Ss 675/98
DRsp Nr. 1999/10032
1. Kein Fahrverbot bei Verwechslung von Lichtzeichen durch Ortsunkundige, die durch die Art der Anbringung der Lichtzeichenanlage begünstigt wurde. 2. Mangelt es bereits an den grundlegenden Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots, dessen Wegfall - anders als in Fällen des Absehens von einer solchen Maßnahme nach Ermessensausübung somit keine zusätzliche Einwirkung auf den Betroffenen bedingt, dann kommt keine Erhöhung der Geldbuße in Betracht.