OLG Zweibrücken - Beschluß vom 29.07.1991
1 Ss 50/91
Normen:
StGB § 316 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 82, 33

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 29.07.1991 (1 Ss 50/91) - DRsp Nr. 1995/2005

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 29.07.1991 - Aktenzeichen 1 Ss 50/91

DRsp Nr. 1995/2005

Allein aus der Blutalkoholkonzentration läßt sich nicht ableiten, daß der Angeklagte mit einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit gerechnet und sie billigend in Kauf genommen hat. Denn der objektiv festgestellte BAK-Wert schließt schließt nicht ohne weiteres aus, daß sich ein Angeklagter für fahrtüchtig gehalten hat. Aus dem Fehlen gravierender Ausfallerscheinungen anläßlich der Blutentnahme kann nicht auf hohe Alkoholverträglichkeit und Alkoholgewöhnung des Angeklagten geschlossen und die mangelnde Beeinträchtigung hinsichtlich Denkablauf, Bewußtsein und Verhalten als Beweis gewertet werden, daß die hohe Blutalkoholkonzentration dem Angeklagten bewußt war.

Normenkette:

StGB § 316 Abs. 1 ;
Fundstellen
VRS 82, 33