I.
Das Amtsgericht Minden hat durch Urteil vom 22.01.2003 gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 175,00 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Das Amtsgericht hat zur Person des Betroffenen festgestellt, dass er sechs einschlägige Voreintragungen aufweist.
Zur Sache hat das Amtsgericht folgende Feststellungen getroffen:
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