I. Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das am 06.07.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Leipzig -
1. Es wird festgestellt,
a) dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen den Parteien bestehenden Versicherung Nr. KV 000000000 für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 01.02.2021 unwirksam waren:
- Im Tarif T... die Erhöhung zum 1.1.2011 i.H.v. 3,52 €,
- Im Tarif T... die Erhöhung zum 1.4.2015 i.H.v. 9,99 €,
und er nicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrages verpflichtet ist.
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