VG Karlsruhe - Urteil vom 27.03.2018
6 K 2818/16
Normen:
StVO § 46 Abs. 1 Nr. 11;

Parkerleichterungen; Colitis ulcerosa; Proktokolektomie

VG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2018 - Aktenzeichen 6 K 2818/16

DRsp Nr. 2018/4956

Parkerleichterungen; Colitis ulcerosa; Proktokolektomie

Zum Anspruch auf Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter gemäß § 46 Abs. 1 Ziff. 11 StVO nach einer durch die Erkrankung an Colitis ulcerosa indizierten Proktokolektomie.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

StVO § 46 Abs. 1 Nr. 11;

Tatbestand:

Die 1974 geborene Klägerin begehrt eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen.

Die Klägerin, bei der im Jahr 1989 Colitis ulcerosa diagnostiziert wurde, musste sich im Jahr 2000 einer linksseitigen Hemikolektomie unterziehen. Ganz erhebliche von der Klägerin zu erleidende Beeinträchtigungen, insbesondere mehrere therapieresistente Schübe seit 2010 und ein akuter Schub mit 30 und mehr blutigen Stühlen pro Tag indizierten eine im Mai 2013 durchgeführte Restproktokolektomie mit Pouchanlage und Anlage eines Ileostoma. In der Folgezeit erlitt die Klägerin einen Pouchausriss und eine Pouchfistel mit schwerer Pouchitis; das zunächst rückverlagerte Ileostoma musste im November 2014 als endständiges Ileostoma angelegt werden.