Parkuhr; Parkautomat, funktionsbereit; keine Erteilung des Parkscheins
OLG Hamm, Beschluss vom 29.08.2005 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 576/05
DRsp Nr. 2005/21354
Parkuhr; Parkautomat, funktionsbereit; keine Erteilung des Parkscheins
»Bei einer funktionsbereiten Parkuhr bzw. funktionsbereitem Parkautomaten kann es den Betroffenen nicht entlasten, wenn er aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, den Lauf der Uhr oder die Erteilung des Parkscheins nicht bewirken kann.«
Das Amtsgericht hat den Betroffenen durch Urteil vom 18. April 2005 wegen fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 13 Abs. 1 und 2, 49 Abs. 1 Nr. 13StVO in Verbindung mit § 24StVG zu einer Geldbuße von 5,00 EUR verurteilt. Zur Sache hat das Amtsgericht folgendes festgestellt:
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