Passieren eines nicht verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeugs
BayObLG, Beschluß vom 20.05.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 7/88
DRsp Nr. 1998/9807
Passieren eines nicht verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeugs
Befindet sich das vorausfahrende Fahrzeug ganz offensichtlich vor dem Anhalten, hat es seine Geschwindigkeit bis fast zum Stillstand herabgesetzt und ist es auch schon so weit nach rechts gefahren ist, daß es praktisch einem nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug gleichzustellen ist, liegt kein Überholvorgang vor.