BayObLG - Beschluß vom 20.05.1988
2 ObOWi 7/88
Normen:
StVO § 5 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 361 (Bär)

Passieren eines nicht verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeugs

BayObLG, Beschluß vom 20.05.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 7/88

DRsp Nr. 1998/9807

Passieren eines nicht verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeugs

Befindet sich das vorausfahrende Fahrzeug ganz offensichtlich vor dem Anhalten, hat es seine Geschwindigkeit bis fast zum Stillstand herabgesetzt und ist es auch schon so weit nach rechts gefahren ist, daß es praktisch einem nicht verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug gleichzustellen ist, liegt kein Überholvorgang vor.

Normenkette:

StVO § 5 ;
Fundstellen
DAR 1989, 361 (Bär)