OLG Hamm - Urteil vom 18.03.2002
6 U 115/01
Normen:
BGB § 253 Abs. 2 (n.F.) § 847 (a.F.) ;
Fundstellen:
DRsp I(147)416e-f
NZV 2002, 457
r+s 2002, 373

Personenschaden; Kausalitätsnachweis für ein geltend gemachtes HWS-Trauma als Grundlage eines Schmerzengeldanspruchs; Störung durch psychische Fehlverarbeitung des Unfallerlebnisses

OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2002 - Aktenzeichen 6 U 115/01

DRsp Nr. 2003/16431

Personenschaden; Kausalitätsnachweis für ein geltend gemachtes HWS-Trauma als Grundlage eines Schmerzengeldanspruchs; Störung durch psychische Fehlverarbeitung des Unfallerlebnisses

1. Der erforderliche Vollbeweis (§ 286 ZPO) für eine - als Grundlage eines Schmerzensgeldanspruchs geltend gemachte - HWS-Verletzung ist in Fällen einer Frontalkollision, anders als bei Heckkollisionen, durch den Nachweis einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 13 bis 16 km/h in Längsrichtung und von 3 km/h in Querrichtung nicht geführt.