Autoren: Fellmann/Zimmer |
Pflegekosten und Kosten für vermehrte Bedürfnisse werden ebenfalls erstattet, sofern die Kosten im Einzelnen belegt werden.
Pflege, die durch nahe Angehörige erbracht wird, wird u.U. ausgeglichen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Pflege umfangreicher ist als das, was Angehörige im Normalfall leisten würden. Dies ist unabhängig davon, ob die Angehörigen hierfür Geld vom Geschädigten erhalten oder nicht.
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