Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten
KG, Urteil vom 12.10.2001 - Aktenzeichen 15 U 6025/00
DRsp Nr. 2005/7438
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten
1. Ein Rechtsanwalt ist - insbesondere im Rahmen eines komplexen Mandatsverhältnisses - verpflichtet, auf Verlangen des Mandanten Auskünfte und Zwischenberichte zu erteilen.2. Rückforderung des Anwaltshonorars nach vorzeitiger Beendigung des Auftrages.