BayObLG - Urteil vom 04.03.2000
3 ObOWi 14/00
Normen:
FahrschAusbO § 6 Abs. 2 Satz 2 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)321d
VRS 99, 140
VerkMitt 2000, 51

Pflicht zur Aushändigung der schriftlichen Bestätigung über durchlaufene Ausbildungsabschnitte des Fahrschülers

BayObLG, Urteil vom 04.03.2000 - Aktenzeichen 3 ObOWi 14/00

DRsp Nr. 2004/1725

Pflicht zur Aushändigung der schriftlichen Bestätigung über durchlaufene Ausbildungsabschnitte des Fahrschülers

»Die schriftliche Bestätigung über durchlaufene Ausbildungsteile gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 FahrschAusbO ist dem Fahrschüler auszuhändigen. Die Übergabe der Bestätigung an eine dritte Person ist nur dann ausreichend, wenn sie mit Wissen und Wollen des Fahrschülers erfolgt.«

Normenkette:

FahrschAusbO § 6 Abs. 2 Satz 2 ;
Fundstellen
DRsp II(294)321d
VRS 99, 140
VerkMitt 2000, 51