LG Erfurt - Urteil vom 20.06.2001
10 O 3114/00
Normen:
BGB § 823 § 276 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)565b
ZfS 2001, 447

Pflicht zur Prüfung der eigenen Fahrtüchtigkeit

LG Erfurt, Urteil vom 20.06.2001 - Aktenzeichen 10 O 3114/00

DRsp Nr. 2003/16682

Pflicht zur Prüfung der eigenen Fahrtüchtigkeit

Ein Kraftfahrzeugführer, insbesondere ein berufsmäßiger Lastkraftwagenfahrer, der von eigenen physischen Ausfallerscheinungen weiß und gleichwohl ohne Konsultation eines Arztes und ohne kritische Selbstkontrolle sein Fahrzeug führt, haftet für die Folgen eines durch einen entsprechenden Ausfall verursachten Unfalls.

Normenkette:

BGB § 823 § 276 ;
Fundstellen
DRsp I(145)565b
ZfS 2001, 447