LG Erfurt, Urteil vom 20.06.2001 - Aktenzeichen 10 O 3114/00
DRsp Nr. 2003/16682
Pflicht zur Prüfung der eigenen Fahrtüchtigkeit
Ein Kraftfahrzeugführer, insbesondere ein berufsmäßiger Lastkraftwagenfahrer, der von eigenen physischen Ausfallerscheinungen weiß und gleichwohl ohne Konsultation eines Arztes und ohne kritische Selbstkontrolle sein Fahrzeug führt, haftet für die Folgen eines durch einen entsprechenden Ausfall verursachten Unfalls.