Pflichtversicherung

Autor: Pesl

Nach dem Kraftfahrgesetz, ergänzt durch das Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesetz, besteht eine Pflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit gesamtschuldnerischer Haftung des Versicherungsnehmers und des Versicherers, wobei Letzterer vom Geschädigten direkt in Anspruch genommen werden kann.

Der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer kann eine im Verhältnis zum Versicherungsnehmer an sich bestehende Leistungsfreiheit nicht dem Geschädigten entgegenhalten. Dies gilt im Fall der Verletzung von Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer. Ferner gilt es auch in den Fällen, in denen der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte, alkoholisiert, unter Drogeneinfluss oder der Versicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug war.

Der Mindestdeckungsschutz liegt per Gesetz in Österreich bei 7,6 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei weiteren 80.000 Euro.